Porträt
Die Deutsche Nationalbibliothek hat für die Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913 zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, umfassend zu dokumentieren und bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist sie Partner in der deutschen Regelwerks- und Normierungsarbeit und maßgeblich an der Entwicklung internationaler Standards beteiligt.
Entstanden ist die heutige Institution aus der 1912 in Leipzig gegründeten Deutschen Bücherei und der 1947 in Frankfurt am Main gegündeten Deutschen Bibliothek. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden diese beiden Einrichtungen unter Beibehaltung beider Standorte 1990 zu der Gesamtinstitution „Die Deutsche Bibliothek“ vereinigt. Im Jahr 2006 folgte mit dem "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" ein erweiterter gesetzlicher Auftrag und ein neuer, ihrer langjährigen Funktion entsprechender Name: Deutsche Nationalbibliothek.
Momentan verfügt die Deutsche Nationalbibliothek über mehr als 49,7 Millionen Medieneinheiten. Sie ist zudem für mehrere Spezial- und Sondersammlungen verantwortlich.
Spezialsammlungen:
Deutsches Buch- und Schriftmuseum
Deutsches Musikarchiv
Sammlung Exil-Literatur 1933-1945
Sondersammlungen:
Anne-Frank-Shoah-Bibliothek
Reichsbibliothek von 1848
Sammlung Sozialistica
Patentschriften
Sammlung Dokumente Internationaler Organisationen
Kartensammlung
Benutzung
Die Benutzung der Bibliothek ist gegen eine Gebühr möglich. Für 16- bis 19-Jährige ist sie kostenfrei. Personen, die jünger als 16 Jahre alt sind, können die Bibliothek nicht nutzen. Die Medien können nicht ausgeliehen werden.
Recherche
Die Bestände sind im Onlinekatalog der Bibliothek nachgewiesen: